Geschäftsführer und Vorstände sind für die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern verantwortlich. Sie haften persönlich für Art, Umfang und Frist der Sicherheitsprüfungen, im Sinne des Organisationsverschuldens sogar dann, wenn der Schaden von einem Dritten verursacht wurde
Ohne Nachweis der gesetzlichen Prüfungen greift auch kein umfänglicher Versicherungsschutz und die Schadensersatzpflicht kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Durchgriffshaftung führen.
Darüber hinaus kann Verantwortlichen für Betriebssicherheit bei Personenschäden, auch Unterlassung vorgeworfen werden. Dies kann zu einer Straftat werden ( §26 BetrSichV). Im Zweifelsfall müssten Sie dann belegen, dass Sie alles was in Ihrer Macht stand getan hatten, um Schaden von Mitarbeitern und Besuchern fern zu halten.
Grund genug, dass das Thema Betriebssicherheitsprüfung in Ihrem Unternehmen oberste Priorität haben sollte
Doch ausgerechnet die wichtige Elektrosicherheit kommt noch immer viel zu kurz. Dabei lauern gerade hier die existenzielle Gefahren, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Durch ein maßgeschneidertes Prüfkonzepts basierend auf die aktuellen deutschen Gesetzen und DIN-VDE Normen, werden die Risiken minimiert und Kosten gesenkt.